Westring 498 | 24106 Kiel

Wir beraten Sie gern!

Die Zahnhotline ist die gemeinsame
Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer
und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein -
kompetent, neutral, unabhängig und kostenlos.

Urlaubsbedingt sind wir vom 26.03. bis einschließlich 05.04.24 telefonisch in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr für Sie erreichbar.

Telefonische Beratung

Urlaubsbedingt sind wir vom 26.03. bis einschließlich 05.04.24 telefonisch in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr für Sie erreichbar.

0431 3897 255

Schriftliche Beratung

Senden Sie uns Ihr Anlegen gern per Mail, Brief oder Fax! Wir antworten schriftlich oder rufen Sie auf Wunsch gern zurück, wenn Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen.

Persönliche Beratung

Sollten wir Ihre Fragen nicht telefonisch oder schriftlich beantworten können, vereinbaren wir mit Ihnen gern einen Beratungstermin bei uns in Kiel.

Wohnortnahe Beratung

In Kooperation mit der Verbraucherzentrale S-H bieten wir Ihnen auch Beratungsmöglichkeiten in Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck und Norderstedt.

Kompetente Patientenberatung – seit über 25 Jahren

Wo finde ich eine Praxis, die Hausbesuche durchführt? Was mache ich, wenn ich mein Bonusheft verloren habe? Habe ich als Patient Anspruch auf die Herausgabe meiner Behandlungsunterlagen?
Seit über 25 Jahren ist die „Zahnhotline“ von Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein die kostenlose und fachlich unabhängige Anlaufstelle für Fragen rund um die Mundgesundheit. Fast 120.000 Beratungen führte sie bisher durch.

Unser Beratungsspektrum

Sie haben Fragen zu

– neuen Therapiemethoden
– einer geplanten Behandlung
– Ihrem Heil- und Kostenplan
– Festzuschüssen und Bonusheft
– Härtefallregelungen

Sie benötigen Rat, weil

– der neue Zahnersatz nicht passt
– der Behandlungserfolg sich nicht einstellt
– das Vertrauen verloren gegangen ist
– die Behandlungskosten höher sind als erwartet

Sie suchen

– Zahnärzte/-innen mit besonderer Ausrichtung
– Zahnarztpraxen mit besonderen Praxisausstattungen
– Informationsmaterial rund um die Zahngesundheit

Dann sollten Sie …

… mit uns Kontakt aufnehmen. Wir werden versuchen, Ihre Fragen zu beantworten bzw. eine Lösung für Ihr Problem zu finden. 

ELEKTRONISCHES REZEPT

Einführung des E-Rezeptes ab 1. Januar 2024

Seit 1. Januar 2024 müssen Rezepte in Deutschland elektronisch als sog. E-Rezepte ausgestellt werden. Welche Vorteile das E-Rezept bringt, wie es um die Datensicherheit bestellt ist und wie es mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens weitergeht, erläutert Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in einem knapp vierminütigen YouTube-Video.

ZÄHNE ZEIGEN!

Wussten Sie, dass
Lauterbachs Sparpolitik
krank macht?

Im Jahr 2022 wurden von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) die Mittel für zahnärztliche Leistungen gekürzt. Diese Mittelkürzungen wirken sich insbesondere auf die neu eingeführte Versorgungsstrecke bei der Parodontitis negativ aus. Das ist Sparen auf Kosten Ihrer Gesundheit und der zahnärztlichen Versorgung.

ZEIGEN SIE JETZT ZÄHNE!
PARO-CHECK

Mundgeruch kann ein früher Hinweis auf Parodontitis sein!

Eine Parodontitis kann zu Zahnverlust führen, begünstigt aber auch Krankheiten wie Arteriosklerose, koronare Herzkrankheiten und Herzinsuffizienz. Sie kann aber auch langfristig das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle steigern. Deshalb ist es sehr wichtig, eine Parodontitis ernst zu nehmen und frühzeitig behandeln zu lassen.

JETZT DEN PARO-CHECK MACHEN!

Zahnärztliches Bonusheft

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und ihre mitversicherten Familienangehörigen ist das Bonusheft der Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt.

Wer noch kein Bonusheft hat, sollte seinen Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch unbedingt darauf ansprechen.

Ein lückenlos geführtes Bonusheft hilft, bares Geld zu sparen, wenn
trotz regelmäßiger Vorsorge doch einmal Zahnersatz benötigt wird. Die Krankenkassen gewähren für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen einen höheren Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz.

Patientinnen und Patienten, die nur im Jahr 2020 die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen haben, verlieren ihren Anspruch auf Erhöhung der Festzuschüsse nicht.

MEHR INFORMATIONEN

Infos zum Herunterladen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung interessanter Informationsbroschüren zum Download. Weitere Informationen finden Sie auf den Patientenseiten der KZBV und der Bundeszahnärztekammer.

Kassenzahnärztliche BundesvereinigungBundeszahnärztekammer

 

Zahnersatz

Bei Ihnen wurde ein Zahn gezogen oder ist so stark beschädigt, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist? ihre Zahnarzt oder ihr Zahnarzt hat Ihnen empfohlen, mit Zahn-ersatz zu schließen …

Zahnfüllungen

Mit einer Füllungstherapie wird ein defekter Zahn in Form und Funktion wieder hergestellt. Das verhindert das weitere Eindringen von Bakterien in den Zahn und ein Fortschreiten der Karies.

Parodontitis

Diese Broschüre zeigt auf, wie man eine Parodontitis rechtzeitig erkennt und behandelt, welche Risikofaktoren es gibt, und vor allem, wie man sich vor der Erkrankung schützt.

Gesunde Kinderzähne

Erfahren Sie, was Sie dafür  tun können, dass die Zähne Ihrer Kinder gesund bleiben, und wie dies mit diversen Maßnahmen in Ihrer Zahnarztpraxis wirksam ergänzt werden kann.

Jetzt in Ihrer Zahnarztpraxis

Der neue zahnärztliche Kinderpass …

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Mundgesundheit Ihres Kindes zu fördern. Der zahnärztliche Kinderpass hilft uns dabei. Er gibt Ihnen wichtige Informationen und dokumentiert die zahnärztlichen Untersuchungen. Karies entsteht als Folge einer Störung des ökologischen Gleichgewichts an der Zahnoberfläche. Schädigende Bakterien werden mit dem Speichel der Eltern auf das Kind übertragen. Eine zuckerhaltige Ernährung fördert die Kariesbildung. Deshalb sind bereits in der Schwangerschaft zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll.

Fragen Sie bitte in Ihrer Zahnarztpraxis nach dem Zahnärztlichen Kinderpass!

Zahnärztlicher Notdienst

Der zahnärztliche Notfallbereitschaftsdienst gilt in ganz Schleswig-Holstein von freitags ab 15.00 Uhr bis montags 6.00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen beginnt der Bereitschaftsdienst am vorherigen Werktag um 15.00 Uhr und endet am nächstfolgenden Werktag um 6.00 Uhr.

Bei einem Schmerzfall sollten Sie die eingeteilte Praxis zunächst telefonisch kontaktieren. Während der oben genannten Zeiten sind feste Sprechzeiten eingerichtet. Anhand der geschilderten Symptome wird die/der notdiensthabende Zahnärztin/Zahnarzt beurteilen, ob die Behandlung während dieser Sprechzeiten erfolgen kann oder ob für eine Notversorgung ein individueller Termin vereinbart werden sollte.

Zum zahnärztlichen Notdienst

Zahnhotline
Westring 498
24106 Kiel

Telefon: 0431 3897-255
Telefax: 0431 3897-100